Immobilien- und Stadtentwicklungsrecht – Immobilieninvestitionen und -verkäufe und -käufe

 

Im Laufe der Jahre hat sich unsere Kanzlei auf Immobilientransaktionen spezialisiert. Unsere häufigsten Kunden sind Ausländer (obwohl wir auch eine beträchtliche Anzahl inländischer Kunden haben), die in den Erwerb von Immobilien in Spanien (hauptsächlich auf den Balearen, aber auch im Rest des Landes) und in der Schweiz (insbesondere in den Kantonen Wallis, Waadt, Genf und Freiburg) investieren möchten.

Wir beraten unsere Kunden beim Kauf und Verkauf von Immobilien jeglicher Art, ob es sich um Wohnimmobilien (Wohnungen, Villen, Landhäuser usw.) oder Gewerbeimmobilien (Hotels, Restaurants, Geschäftsräume usw.) handelt. Unsere Arbeit besteht darin, unsere Kunden zu vertreten und ihre Interessen während der gesamten Kauf- und Verkaufstransaktion zu schützen und zu verteidigen, von der ersten Besichtigung bis zur Unterzeichnung des Kaufvertrags.

Sobald die Immobilie auf den Namen unseres Kunden übertragen wurde, setzen wir unsere Dienstleistungen so lange fort, wie der Kunde es wünscht, bis alle seine Erwartungen erfüllt sind.

Während und nach dem Verkaufs- und Kaufprozess kümmern wir uns um alles:

  • Bericht über die aktuelle Situation auf dem Immobilienmarkt, zusammen mit einem aktualisierten Preisregime je nach Produkt und dessen Zukunftsaussichten.
  • Eine Auswahl der interessantesten Immobilien nach den spezifischen Bedürfnissen unserer Kunden zu treffen.
  • Wir prüfen die rechtliche und städtebauliche Situation jeder Immobilie im Interesse des Kunden: Wir bestätigen die Eigentumsverhältnisse, die Kataster- und Grundbuchsituation, die Rechtmäßigkeit der Immobilie gemäß der städtebaulichen Gesetzgebung, das Nichtvorhandensein von Vertragsverletzungsverfahren, das mögliche Vorhandensein von Grundbuchbelastungen (Hypotheken, Embargos usw.).
  • Wir begleiten unsere Kunden bei der Besichtigung der Objekte, an denen sie interessiert sind.
  • eine faire Verhandlung der Preise und Kaufbedingungen für jede Immobilie zu führen.
  • Finanzielle Beratung für den Kauf der Immobilie, nachdem wir eine breite Palette von Unternehmen des Sektors untersucht haben, um die beste Finanzierungsoption für unseren Kunden zu finden.
  • Gründung oder Erwerb einer Gesellschaft für den Erwerb, wenn der Kunde die Immobilie nicht in seinem eigenen Namen erwerben möchte. Wir können auch die Verwaltung und Vertretung eines solchen Unternehmens auf Anweisung des Kunden, der es besitzt, übernehmen.
  • Ausarbeitung der notwendigen und relevanten rechtlichen Unterlagen für jede Transaktion, Vorbereitung von Verträgen, öffentlichen Urkunden beim Notar, Vollmachten usw.
  • Durchführung aller notwendigen Änderungen nach dem Kauf der Immobilie, Durchführung aller komplexen und langwierigen Besuche bei den verschiedenen öffentlichen Verwaltungen im Namen unseres Kunden.
  • Beratung unserer Kunden über die besten Versicherungspolicen für ihre neue Immobilie (Haftpflicht, Diebstahl, Feuer usw.), um ihnen die besten Optionen auf dem Markt anzubieten.
  • Auf Wunsch unserer Kunden die besten Fachleute des Sektors in der von ihnen gewünschten Sprache zu empfehlen: Notare, Architekten, Banken, Immobilieninstandhaltungsunternehmen, Elektriker, Installateure, Dekorateure, Möbelgeschäfte und alle Arten von Fachleuten, die benötigt werden.
  • Setzen Sie sich vor dem Notartermin mit allen Versorgungsunternehmen (Strom, Wasser, Telefon, Gas, Hausverwaltung usw.) in Verbindung, um zu prüfen, ob alle Zahlungen auf dem neuesten Stand sind. Unser Service umfasst auch den Eigentümerwechsel oder die Ummeldung sowie die Beratung zu Strom, Wasser, Gas, Alarmanlage, Hausverwaltung usw.

 

Ibiza echten Zustand Schichten

Im Bereich der Stadtplanung und -verwaltung beraten wir Bauträger bei der gesamten Grundstücksverwaltung, von der rechtlichen Durchführbarkeit des Projekts bis zum vollständigen Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens. Während des gesamten Prozesses übernehmen wir die Verhandlungen mit den vom Stadtentwicklungsprojekt betroffenen Eigentümern und mit der zuständigen Verwaltung, die Ausarbeitung der städtebaurechtlichen Dokumente, die Beziehungen zu den öffentlichen Registern und die Koordinierung der notwendigen Schritte für die korrekte Erlangung der Lizenzen und Genehmigungen, die die Gebäude und die beabsichtigten Nutzungen ermöglichen.

Im Bereich der Immobilienentwicklung beraten wir beim Erwerb von Grundstücken, bei der Ausarbeitung und Verhandlung detaillierter Durchführbarkeitsstudien und bei allen rechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen, die mit der Immobilienentwicklung einhergehen (Versicherung, Beauftragung von Bauleitern und Bauunternehmern, Vergabe von Unteraufträgen, Verkauf an Kunden usw.). Wir verfügen über umfassende Erfahrung bei der Verhandlung von Erschließungsverträgen, beauftragten Erschließungen, Projektmanagement- und anderen Verträgen im Zusammenhang mit der Immobilienentwicklung, Bauverträgen und „schlüsselfertigen“ Verträgen, Verträgen mit Architekten, Ingenieuren und anderen am Bauprozess beteiligten Technikern, Kauf- und Verkaufsverträgen außerhalb des Bauplans, Verträgen mit Immobilienmaklern usw. Wir beraten auch bei der Einhaltung der Vorschriften, die für den Verkauf von Wohnungen durch Bauträger gelten. Wir sind auch auf die Beratung zu rechtlichen Strukturen für Immobilienentwicklungsprozesse spezialisiert: Risikoanalyse, Steueroptimierung usw.

 

 

Wir beraten auch in Enteignungsverfahren und unterstützen öffentliche Verwaltungen, Begünstigte und Betroffene bei der Entwicklung dieser Verfahren. Diese Intervention umfasst die rechtliche und wirtschaftliche Beratung über das Projekt, die Register- und Katasterrecherche der betroffenen Vermögenswerte und Rechte, die technische Unterstützung bei der Abfassung der Dokumente, aus denen sich die Akten zusammensetzen, sowie die Abfassung von Klagen und die Einlegung von Rechtsmitteln.

Dank unserer fachlichen Spezialisierung auf die verschiedenen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen und unserer eingehenden Kenntnis der Praktiken des Sektors können wir Sie in den verschiedenen Bereichen dieser Tätigkeit beraten: Kauf und Verkauf von Immobilien und Immobiliengesellschaften, Mietverträge, Entwicklungs- und Bauverträge, Immobilienfinanzierung und rechtliche Gestaltung von Großobjekten.

Wir sind auf die rechtlichen Aspekte aller Arten von Immobilien spezialisiert (Bürogebäude, Einkaufszentren, Industrie- und Logistikhallen, Hotels, Altenheime, Wohnanlagen, Golfplätze und Jachthäfen), mit besonderen Kenntnissen der rechtlichen Aspekte, die bei deren Verkauf oder Erwerb zu berücksichtigen sind, sowie bei der Finanzierung von Immobilienprojekten und der Erstellung von Garantien. Wir ergänzen diese Erfahrung auch durch Beratung in anderen Rechtsbereichen, die betroffen sein können (Steuern, Arbeit, Wettbewerb usw.).

Wir verhandeln alle Arten von Mietverträgen für alle Arten von Immobilien und Räumlichkeiten (Geschäftsräume in gemischt genutzten Gebäuden, Geschäftsräume in Einkaufszentren, Industrielager, Logistiklager, Büros usw.) sowie Hotelverwaltungsverträge, Immobilienverwaltungsverträge oder Verträge für Seniorenheime, um nur einige zu nennen.

Unsere Kanzlei verfügt über Erfahrung in der Analyse von Alternativen für die Errichtung von horizontalen Eigentumsregimen und Immobilienkomplexen in Einkaufs- und Freizeitzentren, Hotelkomplexen, Wohn-, Misch- und Altersheimen sowie in der Ausarbeitung und Verhandlung aller erforderlichen rechtlichen Dokumente (Urkundenprotokolle für die Errichtung von horizontalen Eigentums- und Immobilienkomplexen, Abtrennung, Gruppierung, Zusammenlegung und Neubau, Satzungen und interne Regelungen usw.).

Rechtsberatung beim Erwerb, Verkauf und der Vermietung von Sportbooten sowie bei der Verwaltung von Liegeplätzen.

 

Liegeplatzverwaltung auf Mallorca

Unser Aktionsradius umfasst die gesamte spanische Mittelmeerküste, einschließlich der Balearen und des Genfer Sees in Frankreich und der Schweiz.

Im Namen und/oder in Vertretung unserer Kunden kümmern wir uns um:

  • Vorbereitung und Verwaltung von Verträgen über den Kauf und Verkauf, die Vermietung, den Bau und die Reparatur von Schiffen.
  • Steuerliche Beratung beim Erwerb, Besitz und Betrieb von Sportbooten.
  • Registrierung des Schiffes.
  • Umfassende Beratung der Besatzung.
  • Kauf und Vermietung von Liegeplätzen.
  • Arrest von Schiffen wegen Seeschulden.
  • Gerichtliche und außergerichtliche Bearbeitung von Schadenersatzansprüchen bei Schiffsunfällen (Kollision, Bergung, Diebstahl und Grundberührung).
  • Beratung und Vertretung in Verwaltungsverfahren, die von den See- und Hafenbehörden eingeleitet werden.

Die Verwaltung der Liegeplätze auf Mallorca.

Das Liegeplatzmanagement auf Mallorca bezieht sich auf die Verwaltung und Zuweisung von Liegeplätzen für Boote in den Häfen und Jachthäfen der Insel Mallorca in Spanien. Mallorca verfügt über zahlreiche Häfen und Jachthäfen, die Liegeplätze für Freizeit- und Handelsboote anbieten.

Einige der wichtigsten Häfen und Jachthäfen auf Mallorca sind:

  1. Hafen von Palma: Dies ist der Haupthafen der Insel und einer der wichtigsten im Mittelmeer. Er verfügt über verschiedene Anlegestellen und Liegeplätze sowie eine breite Palette von Dienstleistungen für Boote.
  2. Puerto Portals: An der Südwestküste Mallorcas gelegen, ist er als einer der exklusivsten Yachthäfen im Mittelmeer bekannt. Er bietet Liegeplätze für Luxusyachten sowie eine Vielzahl von nautischen Dienstleistungen und Unterhaltungsmöglichkeiten.
  3. Puerto Adriano: Im Südwesten Mallorcas gelegen, ist dies ein weiterer erstklassiger Yachthafen, der Liegeplätze für Boote unterschiedlicher Größe bietet. Er bietet qualitativ hochwertige Dienstleistungen und eine breite Palette von Restaurants, Geschäften und anderen Dienstleistungen.
  4. Hafen von Alcúdia: Er befindet sich im Norden der Insel und ist einer der größten Häfen Mallorcas. Er bietet Liegeplätze für Sport- und Handelsboote sowie grundlegende Dienstleistungen für Segler.

Die Verwaltung der Liegeplätze auf Mallorca erfolgt durch die Hafenbehörden und Jachthäfen, die die Verfügbarkeit von Plätzen verwalten, den Booten Liegeplätze zuweisen und die entsprechenden Tarife oder Gebühren für deren Nutzung erheben. Bootsbesitzer, die an einem Liegeplatz auf Mallorca interessiert sind, können sich direkt an die Hafenbehörden oder Jachthäfen wenden, um Informationen über Verfügbarkeit, Preise und Anforderungen zu erhalten.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Verfügbarkeit von Liegeplätzen auf Mallorca je nach Saison variieren kann, da die Insel ein beliebtes Ziel für Segler ist. Es wird daher empfohlen, rechtzeitig einen Liegeplatz zu reservieren und die aktuelle Verfügbarkeit zu prüfen, bevor Sie eine Reise oder einen Aufenthalt auf Mallorca mit einem Boot planen.

Gesellschaftsrecht und Handelsverträge

 

Handelsrecht

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Beratung von Immobilien- und Hotelgesellschaften, sowohl als Rechtsberater als auch als Verwaltungsratsmitglieder, und beraten bei der Gestaltung und Durchführung komplexer Unternehmenstätigkeiten sowie bei den Wechselfällen und Konflikten, die sich aus der Führung dieser Unternehmen ergeben.

Wir erbringen unter anderem Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensgründung, der gesetzlichen Reformen und der Unternehmensumstrukturierung.

 

 

Gesellschaftsrecht

Wir beteiligen uns an der Ausarbeitung und Verhandlung aller Arten von Geschäftsverträgen und beraten die Vertragsparteien je nach ihrer Rechtsnatur, ihren Bedingungen und den verschiedenen Möglichkeiten, ihre Einhaltung zu gewährleisten. Wir analysieren und interpretieren Verträge und erstellen Rechtsgutachten über deren Gültigkeit, Umfang und Inhalt.

Wir bieten spezifische Lösungen für die rechtlichen und steuerlichen Probleme von Familienunternehmen mit umfangreichem Immobilienvermögen und berücksichtigen dabei die unterschiedlichen persönlichen, familiären und beruflichen Interessen, die in diesem Bereich aufeinandertreffen.

Darüber hinaus haben wir umfangreiche Erfahrungen bei Fusionen und Übernahmen gesammelt und beraten Kunden in aller Welt bei allen Arten von Übernahmen von Mehrheits- und Minderheitsbeteiligungen.

Bank- und Finanzrecht

Bankrecht

Wir beraten Kreditnehmer und finanzierende Banken bei der Strukturierung, Due Diligence und Formalisierung von Immobilienprojektfinanzierungen.

Bei dieser Art von Operationen beraten wir bei der Vorbereitung und Verhandlung von Projektverträgen sowie bei der Strukturierung von Finanzierungsalternativen und Garantien, wobei wir die steuerlichen und sonstigen Kosten optimieren.

Wir sind im Bereich des Privatkundengeschäfts auf Hypothekenfinanzierungen spezialisiert.

 

Bankrecht in Spanien

Das Bankrecht in Spanien bezieht sich auf die Gesamtheit der Regeln, Vorschriften und Gesetze, die die Aktivitäten von Bankinstituten und die Beziehungen zwischen Banken und ihren Kunden im Finanzbereich regeln. Einige wichtige Aspekte des spanischen Bankrechts sind die folgenden:

  1. Gesetzgebung und Regulierung: Der rechtliche und regulatorische Rahmen für das Bankrecht in Spanien besteht hauptsächlich aus dem Gesetz über die Regulierung, Aufsicht und Solvenz von Kreditinstituten, das die Anforderungen für die Gründung und den Betrieb von Banken festlegt. Darüber hinaus erlässt die Banco de España als Aufsichtsbehörde Vorschriften und Leitlinien für den Bankensektor.
  2. Bankverträge und -produkte: Das Bankrecht regelt Finanzverträge und -produkte, die von Banken angeboten werden, wie Girokonten, Einlagen, Darlehen, Hypotheken, Kreditkarten und andere Finanzinstrumente. Diese Vorschriften zielen darauf ab, die Rechte und Interessen der Kunden zu schützen und Transparenz bei der Vermarktung von Bankprodukten zu gewährleisten.
  3. Verbraucherschutz: In Spanien gibt es spezielle Gesetze und Vorschriften, die die Verbraucher im Umgang mit Banken schützen sollen. Das Gesetz über Verbraucher und Nutzer beispielsweise legt die Rechte von Bankkunden fest, darunter das Recht auf klare und transparente Informationen, die Möglichkeit, sich zu beschweren und den Schutz vor missbräuchlichen Praktiken.
  4. Aufsicht und Kontrolle: Die Banco de España ist die für die Aufsicht und Kontrolle des spanischen Bankensystems zuständige Stelle. Ihr Ziel ist es, die Stabilität und Solvenz der Kreditinstitute und den Schutz der Einleger zu gewährleisten.
  5. Bankenabwicklung: Für den Fall finanzieller Probleme oder der Insolvenz einer Bank sieht das spanische Bankenrecht auch Verfahren für die Abwicklung, Umstrukturierung oder Liquidation von Banken vor, um die Interessen der Einleger zu schützen und die Stabilität des Finanzsystems zu wahren.

Steuer- und Finanzrecht

Ziel unserer Steuerberatung ist es, die steuerliche Situation in- und ausländischer Unternehmen und Privatpersonen im Immobiliensektor zu optimieren, indem wir effiziente Strukturen schaffen, die steuerlichen Vorteile des Steuersystems nutzen, regulatorische Änderungen im Steuerbereich analysieren und unsere Kunden bei ihren nationalen und internationalen Investitionen begleiten, um sie umfassend in steuerlichen Fragen zu ihrem Immobilienvermögen zu beraten.

Wir bieten auch umfassende Lösungen für Familienunternehmen an, indem wir Dienstleistungen zur Anwendung bestehender Steuervorteile für diese Unternehmen und ihre Gesellschafter sowie für Stiftungen und gemeinnützige Organisationen mit umfangreichem Immobilienvermögen anbieten.

Andererseits gehen wir auf die Situation großer Immobilienvermögen ein, indem wir nach spezifischen und individuellen Lösungen suchen, die ihre Steuerkosten unter strikter Einhaltung der geltenden Gesetze minimieren.

Besteuerung Mallorca

Steuern und Besteuerung in Spanien

In Spanien sind die Besteuerung und die Besteuerung großer Vermögen durch verschiedene Steuern und Vorschriften geregelt. Einige wichtige Aspekte dieses Themas werden im Folgenden beschrieben:

  1. Vermögenssteuer: In Spanien gibt es eine Vermögenssteuer, die auf den Besitz von Vermögenswerten und Rechten von Privatpersonen erhoben wird. Diese Steuer gilt für Steuerpflichtige, deren Nettovermögen einen bestimmten, gesetzlich festgelegten Schwellenwert überschreitet. Das Gesetz erlaubt es den autonomen Gemeinschaften, ihre eigenen Regeln und Steuersätze innerhalb bestimmter Grenzen festzulegen.
  2. Erbschafts- und Schenkungssteuer: Diese Steuer wird auf unentgeltliche Übertragungen von Gütern und Rechten erhoben, entweder durch Vererbung (Erbschaft) oder durch Schenkung. Jede autonome Gemeinschaft ist befugt, ihre eigenen Steuersätze und Ausnahmen bei dieser Steuer festzulegen, was zu erheblichen Unterschieden bei der Besteuerung großer Vermögen in den verschiedenen Regionen Spaniens führen kann.
  3. Einkommensteuer (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas (IRPF): Die IRPF ist die Steuer auf das persönliche Einkommen. In Spanien gibt es eine höhere Grenzsteuerklasse für höhere Einkommen, was bedeutet, dass Wohlhabende einem höheren Steuersatz unterliegen.
  4. Besteuerung von Investitionen und Kapitalgewinnen: Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Vermögenswerten wie Aktien, Immobilien oder anderen Finanzanlagen unterliegen in Spanien der Besteuerung. Je nach Art des Vermögens und der Dauer des Besitzes gibt es unterschiedliche Steuerregelungen, die sich auf die Besteuerung von vermögenden Personen auswirken können.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Besteuerung und die Besteuerung großer Vermögen durch Gesetzesänderungen und Aktualisierungen der Steuervorschriften beeinflusst werden können. Darüber hinaus gibt es verschiedene Steuerplanungsstrategien und rechtliche Strukturen, die die Steuerlast eines solchen großen Vermögens beeinflussen können.

 

Schweiz Steuern

Steuern und Besteuerung in der Schweiz

Die Schweiz ist bekannt für ihr günstiges Steuersystem für Privatpersonen und Unternehmen. Im Großen und Ganzen sieht die Besteuerung in der Schweiz folgendermaßen aus:

Die Schweiz hat ein föderales Steuersystem, d. h. die Steuern werden auf Bundes-, Kantons- (Landes-) und Gemeindeebene erhoben. Jeder Kanton und jede Gemeinde ist befugt, seine eigenen Steuersätze und Steuervorschriften festzulegen, was zu erheblichen Unterschieden bei der Besteuerung in den verschiedenen Regionen der Schweiz führen kann.

  1. Einkommenssteuer: Die Einkommenssteuer in der Schweiz basiert auf dem Prinzip der Individualbesteuerung, d.h. jede Person wird individuell nach ihrem Einkommen und Vermögen besteuert. Die Einkommenssteuer ist in den einzelnen Kantonen und Gemeinden unterschiedlich hoch, und die Steuersätze sind in der Regel progressiv, d. h. höhere Einkommensklassen werden mit höheren Sätzen belegt.
  2. Körperschaftssteuer: In der Schweiz wird die Körperschaftssteuer von Unternehmen sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene erhoben. Die Körperschaftssteuer kann je nach Art des Unternehmens und seines Standorts in der Schweiz variieren. Einige Kantone haben niedrigere Körperschaftssteuersätze, um Investitionen und Unternehmen anzuziehen.
  3. Mehrwertsteuer (VAT): Die Schweiz hat eine Mehrwertsteuer (VAT), die auf die meisten Transaktionen von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Der allgemeine Mehrwertsteuersatz in der Schweiz beträgt 7,7 %, aber es gibt ermäßigte Sätze von 2,5 % und 3,7 % für bestimmte Waren und Dienstleistungen.
  4. Privilegierte Steuerregelung: Einige Schweizer Kantone bieten privilegierte Steuerregelungen für bestimmte Wirtschaftstätigkeiten an, z. B. für internationale Dienstleistungsunternehmen oder Holdinggesellschaften. Diese besonderen Steuerregelungen können Unternehmen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, Steuervergünstigungen und Steuerermäßigungen gewähren.

Verwaltungsrecht

Administrative Auftragsvergabe

Große Immobilienprojekte haben eine wichtige öffentlich-rechtliche Komponente, die in vielen Fällen über die Rentabilität des Investitionsprojekts entscheidet.

In unserem Bereich Verwaltungsrecht bieten wir spezialisierte Rechtsberatung für öffentliche Einrichtungen, private Unternehmen und Privatpersonen bei der Planung dieser Art von Projekten.

Wir erstellen Gutachten und Stellungnahmen, führen Verhandlungen und übernehmen die Rechtsverteidigung in Verwaltungs- und streitigen Verwaltungsverfahren aller Art im Immobilien- und Städtebaubereich.

Andererseits ist die administrative Beschaffung Wir bieten daher eine umfassende Beratung in diesem Bereich an, die nicht nur die Analyse der geltenden Vorschriften und der für den jeweiligen Fall am besten geeigneten Vergabeverfahren und -systeme umfasst, sondern auch die Überwachung der Vertragsausführung und der Vorfälle bei der Vertragsabwicklung.

Verwaltungsrecht

FAMILIENRECHT UND VERMÖGENSVERWALTUNG IM IMMOBILIENBEREICH

Das Wirtschaftsgefüge der meisten Industrie- und Entwicklungsländer besteht aus einer großen Anzahl von Familienunternehmen mit großem Immobilienbesitz, die spezifische Probleme aufwerfen, die vor allem mit der Unternehmensführung, dem Management, dem Eigentum und der Nachfolge zusammenhängen.

Unser Ziel ist es, auf die Bedürfnisse von Familienunternehmen einzugehen, indem wir spezifische und personalisierte Lösungen für jeden Unternehmenstyp und jede Familie anbieten. So erstellen wir Familienprotokolle und Vereinbarungen zwischen den Partnern, beraten bei der Umstrukturierung von Familiengruppen, bei den Organen des Unternehmens und der Familie (Familienversammlung, Familienrat), bei der Steuerplanung, bei der Mediation in Familienstreitigkeiten und bei der Nachfolgeplanung.

 

Familienrecht

In unserem Bereich Wealth Management bieten wir Rechtsberatung zur Vermögensverwaltung mit einem klaren Kundenfokus an, da unsere Kunden einen hochspezialisierten und individuellen Service benötigen, der aufgrund ihres Vermögens oder familiärer Beziehungen in verschiedenen Rechtsordnungen oft eine internationale Komponente aufweist.

Diese Beratung umfasst die Steuerplanung und -beratung, mit besonderem Schwerpunkt auf Steuern im Zusammenhang mit Immobilieninvestitionen, vor allem bei rentablen Immobilien, und auf dem Gebiet des Zivilrechts, mit besonderem Schwerpunkt auf Familien- und Erbschaftsangelegenheiten.

Die großen Vermögen

Die Vermögensverwaltung in Spanien umfasst eine Reihe von Überlegungen und Strategien zur effizienten Verwaltung des Finanzvermögens und des Reichtums von vermögenden Privatpersonen. Im Folgenden werden einige wichtige Aspekte der Vermögensverwaltung in Spanien erläutert:

  1. Steuerplanung: Steuerplanung ist unerlässlich, um die Steuerlast für vermögende Privatpersonen zu optimieren. Es geht um die Gestaltung effizienter Steuerstrukturen und den Einsatz verfügbarer rechtlicher Instrumente, um die Auswirkungen von Steuern zu minimieren. Dies kann u. a. die Nutzung spezifischer Anlageformen, die Nachfolgeplanung und die Optimierung von Steuerabzügen und -vergünstigungen umfassen.
  2. Diversifizierung der Anlagen: Die Diversifizierung der Anlagen ist der Schlüssel zur Verwaltung großer Vermögen. Dabei geht es um die Aufteilung von Finanzanlagen und Vermögen auf verschiedene Anlageklassen, wie Aktien, Anleihen, Immobilien, alternative Anlagen usw. Dies trägt dazu bei, das Risiko zu verringern und die langfristigen Erträge zu maximieren.
  3. Risikomanagement: Das Risikomanagement ist für die Verwaltung großer Vermögen von zentraler Bedeutung. Dazu gehört die Identifizierung und Bewertung potenzieller Risiken, die sich auf die Vermögenswerte auswirken können, wie z. B. finanzielle, rechtliche, steuerliche oder Marktrisiken. Es werden Strategien angewandt, um solche Risiken zu minimieren, z. B. durch den Abschluss geeigneter Versicherungen, die Entwicklung solider rechtlicher Strukturen und die Diversifizierung von Investitionen.
  4. Finanz- und Rechtsberatung: Große Vermögen erfordern oft eine spezialisierte Finanz- und Rechtsberatung. Gesucht werden Experten für Vermögensverwaltung, Kapitalanlagen, Steuern, Erbschaften und andere relevante Bereiche. Diese Fachleute bieten persönliche Beratung und Fachwissen, um fundierte finanzielle und rechtliche Entscheidungen zu treffen.
  5. Nachfolgeplanung: Die Nachfolgeplanung ist ein wesentlicher Aspekt der Vermögensverwaltung. Sie umfasst die Vorbereitung und Gestaltung eines geeigneten Nachfolgeplans, um die effiziente Übertragung von Vermögen auf künftige Generationen zu gewährleisten, die Steuerlast zu minimieren und die Wünsche und Ziele der Einzelperson oder des Familieneigentümers zu berücksichtigen.

Internationales Privatrecht: Wohnsitz und Staatsangehörigkeit

 

Aufenthalt in Spanien aufgrund des Erwerbs einer Wohnung, einer wirtschaftlichen Investition oder der Gründung eines Unternehmens.

Wir haben Erfahrung in der Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung in Spanien für unsere Kunden durch den Kauf eines Hauses (mit einer Investition im Wert von 500.000 Euro oder mehr pro Antragsteller in Immobilien von 500. 000 Euro pro Antragsteller in eine lastenfreie Immobilie), eine wirtschaftliche Investition (eine Erstinvestition im Wert von mindestens 2 Millionen Euro in spanische Staatsanleihen, im Wert von mindestens einer Million Euro in Aktien oder Anteile spanischer Unternehmen oder Bankeinlagen bei spanischen Finanzinstituten) oder eine Unternehmensgründung (ein Unternehmensprojekt, das in Spanien entwickelt werden soll und das als von allgemeinem Interesse angesehen und anerkannt wird).

In diesem Zusammenhang bieten wir persönliche und spezialisierte Beratung für alle Arten von Verfahren und Formalitäten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt und der Staatsangehörigkeit: lang- oder kurzfristige Aufenthaltsgenehmigungen mit oder ohne Erwerbstätigkeit, Niederlassungsgenehmigungen, Familienzusammenführungen, Verfahren zur Erlangung der Staatsangehörigkeit durch Heirat, Einbürgerungsverfahren, Verfahren zur Wiedererlangung der Staatsangehörigkeit usw.

Wohnsitz in der Schweiz und Steuerpass

Switzerland

 

Ausländer, die sich zum ersten Mal oder nach einer mindestens zehnjährigen Abwesenheit in der Schweiz niederlassen und in der Schweiz nicht erwerbstätig oder selbständig sind, haben die Möglichkeit, ihre Steuern über eine Sonderregelung zu zahlen, die als „Tax Forfait“ (die gängigste Bezeichnung), „Schweizerische Lebenshaltungskostensteuer“ oder „Schweizerische Aufwandsteuer“ bezeichnet wird. Diese Sonderregelung tritt an die Stelle der üblichen normalen Besteuerung, die auf dem Vermögen und dem weltweiten Einkommen des Steuerpflichtigen basiert. Eine oder mehrere im Ausland ausgeübte Erwerbstätigkeiten sind mit dem Steuerforfait durchaus vereinbar, solange der tatsächliche Wohnsitz des Steuerpflichtigen in der Schweiz bleibt.

 

Die wichtigsten Merkmale des Steuerpasses sind folgende:

  1. Die Steuerbemessungsgrundlage wird auf der Grundlage der Ausgaben bestimmt, die durch die schweizerische Lebensweise des Steuerpflichtigen entstehen (und nicht auf der Grundlage des Vermögens und der weltweiten Einkünfte). In der Praxis wird der Betrag dieser Ausgaben nach Verhandlungen mit den Steuerbehörden des Kantons, in dem die steuerpflichtige Person ansässig ist, festgelegt.
  2. Ausländische Staatsangehörige, die dem Steuerforfait unterliegen, müssen nur ihre in der Schweiz erzielten Einkünfte (Einkünfte aus in der Schweiz gelegenen Immobilien, Einkünfte aus in der Schweiz gelegenen beweglichen Sachen, Einkünfte aus in der Schweiz gebildetem und gelegenem beweglichem Kapital, Einkünfte aus Urheberrechten, schweizerische Einkünfte und Renten usw.) und ihr in der Schweiz gelegenes Vermögen (ausländische Wertpapiere gelten als ausländisches Vermögen, auch wenn sie bei einer Schweizer Bank hinterlegt sind) angeben. Grundsätzlich sollten Einkünfte aus ausländischen Quellen NICHT angegeben werden.
  3. Die Summe oder der Betrag des steuerpflichtigen Einkommens, der auf der Grundlage der Ausgaben oder Lebenshaltungskosten des Steuerpflichtigen in der Schweiz (Steuerforfait) berechnet wird, darf nicht niedriger sein als die Summe der Einkünfte des Steuerpflichtigen aus schweizerischer Quelle. Es muss eine Vergleichsberechnung durchgeführt werden, und wenn das Einkommen aus der Schweiz höher ist als das steuerpflichtige Einkommen auf Grund von Ausgaben oder der Lebenshaltung in der Schweiz (Steuerforfait), wird die Steuer auf der Grundlage des ersteren bestimmt.
  4. In der Schweiz ansässige Forfait-Steuerpflichtige können grundsätzlich die Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch nehmen, obwohl einige Doppelbesteuerungsabkommen, die die Schweiz mit anderen Ländern (Deutschland, Österreich, Belgien, Italien, Norwegen, Kanada und den Vereinigten Staaten von Amerika) geschlossen hat, vorschreiben, dass Forfait-Steuerpflichtige in ihrer Schweizer Steuererklärung alle Einkünfte oder Gewinne aus dem betreffenden ausländischen Land angeben müssen, um in den Genuss des Abkommens zu kommen. Wenn der Steuerpflichtige sich dafür entscheidet, diese Einkünfte in seiner Steuererklärung anzugeben, werden sie in die im vorigen Absatz beschriebene Vergleichsberechnung einbezogen.
  5. Die Forfaitsteuer ersetzt nicht die Erbschafts- und Schenkungssteuer (obwohl die meisten Schweizer Kantone die Erbschafts- und Schenkungssteuer zwischen direkten Verwandten und zwischen Ehegatten abgeschafft haben, und in den Kantonen, die sie nicht abgeschafft haben, ist der Steuersatz – mit einigen Ausnahmen – recht niedrig).